Leistungen
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen
Arbeitnehmer und Privatpersonen unterstützen wir sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichtungen.
Erstellung von Einkommensteuererklärungen und Anträgen auf Lohnsteuerjahresausgleich
Für Arbeitnehmer und Privatpersonen erstellen wir sowohl luxemburgische als auch deutsche Einkommensteuererklärungen. In diesem Rahmen prüfen wir auch, ob Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind oder ob für Sie die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung von Vorteil ist. Für in Luxemburg beschäftigte Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer luxemburgischen Einkommensteuererklärung verpflichtet bzw. berechtigt sind, prüfen wir, ob ein Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich vorteilhaft ist, und übernehmen ggf. die Erstellung des entsprechenden Antrags für Sie.
Steuerliche Betreuung von Grenzgängern
Insbesondere unterstützen wir auch Grenzgänger bzw. Grenzpendler bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichtungen in Luxemburg und Deutschland. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unser spezifisches Leistungsangebot für Grenzgänger.
Prognose von Steuererstattungen bzw. ‑nachzahlungen
Zusammen mit der Erstellung der Steuererklärungen prognostizieren wir zudem, mit welcher Steuerrückerstattung bzw. mit welcher Steuernachzahlung Sie bei erklärungsgemäßer Veranlagung zu rechnen haben.
Prüfung von Steuerbescheiden und Einlegen von Rechtsmitteln
Nach Erhalt der Steuerbescheide prüfen wir diese auf Korrektheit. Im Falle von Abweichungen von der eingereichten Erklärung nehmen wir Kontakt mit der Steuer- bzw. Finanzverwaltung auf und legen bei Bedarf Rechtsmittel (Reklamation bzw. Einspruch) gegen fehlerhafte Bescheide ein.