Leistungen
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen
Nicht erst seit der luxemburgischen Steuerreform 2018 wird die steuerliche Situation für Grenzgänger in der Region Deutschland – Luxemburg immer komplexer. Häufige Rechtsänderungen in beiden Ländern und diverse Spannungsbereiche zwischen den deutschen und luxemburgischen Steuerbehörden machen es für Grenzgänger zunehmend schwieriger und zeitintensiver, ihren steuerlichen Verpflichtungen in beiden Ländern umfassend nachzukommen und gleichzeitig vorhandene steuerliche Wahlrechte, Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Zu den steuerlichen Fragestellungen kommt in vielen Fällen auch noch eine sozialversicherungsrechtliche Problematik hinzu.
Als luxemburgische Experts-Comptables und deutsche Steuerberater stehen wir Ihnen hierbei mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet kompetent zur Seite und unterstützen Grenzgänger, bzw. zutreffender: Grenzpendler, und Arbeitgeber in der Grenzregion Deutschland — Luxemburg mit einem umfangreichen Leistungsspektrum.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärungen oder Ihren Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich für Luxemburg bzw. Deutschland und prognostizieren Ihnen, mit welcher Steuernachzahlung bzw. Steuererstattung Sie bei erklärungsgemäßer Veranlagung rechnen können.
Eventuell in diesem Zusammenhang notwendige Korrespondenz der luxemburgischen Steuerverwaltung oder den deutschen Finanzbehörden übernehmen wir selbstverständlich für Sie.
Wir prüfen Ihre Einkommensteuerbescheide und legen für Sie, sofern erforderlich, entsprechende Rechtsmittel (Reklamation bzw. Einspruch) bei den luxemburgischen oder deutschen Behörden ein.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärungen oder Ihren Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich für Luxemburg bzw. Deutschland und prognostizieren Ihnen, mit welcher Steuernachzahlung bzw. Steuererstattung Sie bei erklärungsgemäßer Veranlagung rechnen können.
Eventuell in diesem Zusammenhang notwendige Korrespondenz mit der der luxemburgischen Steuerverwaltung oder den deutschen Finanzbehörden übernehmen wir selbstverständlich für Sie.
Wir prüfen Ihre Einkommensteuerbescheide und legen für Sie, sofern erforderlich, entsprechende Rechtsmittel (Reklamation bzw. Einspruch) bei den luxemburgischen oder deutschen Behörden ein.
Die Steuerreform 2018 hat für verheiratete Grenzgänger vielfach zu deutlichen steuerlichen und administrativen Mehrbelastungen geführt.
In gewissem Maße können die steuerlichen Mehrbelastungen zumindest gemindert werden. Dies kann einerseits durch sorgfältige Ermittlung des globalen Steuersatzes erfolgen, der Ihrem monatlichen Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt wird. Häufig können bei dessen Ermittlung noch zusätzliche Abzugsbeträge geltend gemacht werden, die Ihren monatlichen Lohnsteuerabzug reduzieren. Andererseits bietet auch die Einkommensteuererklärung nach den Vorschriften von Art. 157ter LIR in vielen Fällen die Möglichkeit, zusätzliche Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten zu nutzen, um die Steuermehrbelastung zumindest teilweise zu verringern. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Frage, ob es in Ihrer individuellen Situation überhaupt vorteilhaft ist, sich einen individuellen Steuersatz auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.
Zu den steuerlichen Mehrbelastungen kommen häufig administrative Mehrbelastungen hinzu. Zum einen sind verheiratete Grenzgänger ab dem Veranlagungszeitraum 2018 infolge der Steuerreform deutlich häufiger zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Luxemburg verpflichtet als in den Vorjahren. Zum anderen können viele verheiratete Grenzgänger künftig ihre Einkommensteuererklärung nicht mehr nach den vereinfachten Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige (Art. 157bis LIR) abgeben, sondern müssen Ihre Steuererklärungen nach den deutlich komplexeren Vorschriften von Art. 157ter LIR (fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht) erstellen. Dies erfordert unter anderem, dass auch sämtliche nicht-luxemburgischen Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben sind und diese zudem nach luxemburgischen Steuergesetzen zu ermitteln sind.
Gerne unterstützen wir Sie in dieser Hinsicht und helfen Ihnen, Ihre steuerlichen und administrativen Mehrbelastungen zu reduzieren.
Die Steuerreform 2018 hat für verheiratete Grenzgänger vielfach zu deutlichen steuerlichen und administrativen Mehrbelastungen geführt.
In gewissem Maße können die steuerlichen Mehrbelastungen zumindest gemindert werden. Dies kann einerseits durch sorgfältige Ermittlung des globalen Steuersatzes erfolgen, der Ihrem monatlichen Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt wird. Häufig können bei dessen Ermittlung noch zusätzliche Abzugsbeträge geltend gemacht werden, die Ihren monatlichen Lohnsteuerabzug reduzieren. Andererseits bietet auch die Einkommensteuererklärung nach den Vorschriften von Art. 157ter LIR in vielen Fällen die Möglichkeit, zusätzliche Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten zu nutzen, um die Steuermehrbelastung zumindest teilweise zu verringern. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Frage, ob es in Ihrer individuellen Situation überhaupt vorteilhaft ist, sich einen individuellen Steuersatz auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.
Zu den steuerlichen Mehrbelastungen kommen häufig administrative Mehrbelastungen hinzu. Zum einen sind verheiratete Grenzgänger ab dem Veranlagungszeitraum 2018 infolge der Steuerreform deutlich häufiger zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Luxemburg verpflichtet als in den Vorjahren. Zum anderen können viele verheiratete Grenzgänger künftig ihre Einkommensteuererklärung nicht mehr nach den vereinfachten Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige (Art. 157bis LIR) abgeben, sondern müssen Ihre Steuererklärungen nach den deutlich komplexeren Vorschriften von Art. 157ter LIR (fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht) erstellen. Dies erfordert unter anderem, dass auch sämtliche nicht-luxemburgischen Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben sind und diese zudem nach luxemburgischen Steuergesetzen zu ermitteln sind.
Gerne unterstützen wir Sie in dieser Hinsicht und helfen Ihnen, Ihre steuerlichen und administrativen Mehrbelastungen zu reduzieren.
Luxemburgische Arbeitgeber, die Grenzgänger beschäftigen, beraten wir umfassend hinsichtlich der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen, die entstehen können, wenn in Deutschland ansässige Arbeitnehmer außerhalb von Luxemburg für ihren Arbeitgeber tätig werden.
Luxemburgische Arbeitgeber stehen bei Neueinstellungen oder im Rahmen von Gehaltsverhandlungen immer häufiger vor der Situation, dass ihre in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer einen Ausgleich dafür fordern, wenn sie infolge des Überschreitens der sogenannten 19-Tage-Grenze gemäß der deutsch-luxemburgischen Verständigungsvereinbarung vom 26. Mai 2011 einen Teil ihres luxemburgischen Arbeitslohns in Deutschland versteuern müssen und dort zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Wir unterstützen Arbeitgeber in diesem Zusammenhang durch die Erstellung von Simulations- und Ausgleichsberechnungen, die Gegenstand einer Tax-Protection- oder Tax-Equalization-Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer sein können.
Auf Wunsch übernehmen wir auch die Erstellung der deutschen bzw. luxemburgischen Einkommensteuererklärungen für Ihre Angestellten.