Leistungen
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen
Für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler bieten wir ein umfassendes Leistungsangebot:
Unterjährige Leistungen
Unterjährig erstellen wir für Sie die laufende Finanzbuchhaltung einschließlich der periodischen Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Verfügung, so dass Sie auch während des Geschäftsjahres ein genaues Bild über Ihre Ertrags- und Aufwandssituation haben und Ihre betriebswirtschaftlichen Entscheidungen daran ausrichten können.
Unser Leistungsangebot zum Geschäftsjahresende
Zum Geschäftsjahresende erstellen wir für Sie Ihre Jahresabschlüsse nach luxemburgischen bzw. deutschen Rechnungslegungsvorschriften. Für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, die nicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, erstellen wir für steuerliche Zwecke eine Einnahme-Überschussrechnung nach den Vorschriften von § 4 Abs. 3 EStG (Deutschland) bzw. Art. 18 Abs. 3 LIR (Luxemburg).
Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen
Des Weiteren übernehmen wir für Sie die Erstellung sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen. Diese umfassen insbesondere die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen, Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften, Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuerjahreserklärungen sowie in Luxemburg zusätzlich die Vermögenserklärungen. Auch die Erstellung von Steueranmeldungen wie beispielsweise Kapitalertragsteuer- oder Tantiemensteuer-Anmeldungen übernehmen wir bei Bedarf gerne für Sie. Sofern die entsprechenden Antragsvoraussetzungen gegeben sind, beantragen wir für Sie im Rahmen der Erstellung der luxemburgischen Steuererklärungen sogenannte Steuergutschriften („bonification d’impôt“), beispielsweise Steuergutschriften für Investitionen.
Nach Erhalt der Steuerbescheide prüfen wir diese auf Korrektheit und legen bei Bedarf Rechtsmittel (Reklamation bzw. Einspruch) gegen fehlerhafte Bescheide ein.
Laufende Beratungsleistungen
Zudem unterstützen wir Unternehmen und Selbständige bei Bedarf gerne durch betriebswirtschaftliche Beratung sowie durch steuerliche Gestaltungsberatung.
Arbeitgeber, die Grenzgänger bzw. Grenzpendler beschäftigen, beraten wir bezüglich der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen, die sich daraus in Luxemburg und in Deutschland ergeben, und unterstützen Sie dabei, diesen Verpflichtungen nachzukommen.
Zudem stehen Arbeitgeber in der Grenzregion immer häufiger vor der Notwendigkeit, dass sie ihren Arbeitnehmern die steuerlichen Nachteile ausgleichen möchten, die durch deren grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz bzw. eine Mitarbeiterentsendung entstehen können. In diesem Fall unterstützen wir die Arbeitgeber durch die Erstellung diesbezüglicher Tax-Protection- bzw. Tax-Equalisation-Ausgleichsberechnungen.
Steuerliche Betreuung der Gesellschafter und Geschäftsführer
Neben den Unternehmen selbst unterstützen wir auf Wunsch gerne auch deren Gesellschafter bzw. Geschäftsführer bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichtungen, beispielsweise durch die Erstellung ihrer privaten Einkommensteuererklärungen oder durch individuelle steuerliche Beratung.