Leistungen
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Unternehmensgründer sind mit vielfältigen administrativen Aufgaben konfrontiert. Diese reichen von der Erstellung eines Business-Plans über die Beantragung der notwendigen Genehmigungen zur Ausübung der Tätigkeit bis hin zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Registrierung bei den jeweils zuständigen Behörden.
Koordination des Gründungsprozesses / steuer- und sozialversicherungsrechtliche Registrierung
Wir unterstützen Unternehmensgründer aktiv durch Koordination des Gründungsprozesses und stehen ihnen beratend bei der Erstellung eines Business-Plans zur Seite. Zudem übernehmen wir auf Wunsch für Sie die steuerliche Registrierung bei der Steuer- bzw. Finanzverwaltung (z.B. Betriebsanmeldung bei der Administration d’Enregistrement, des Domaines et de la TVA; Eröffnungsfragebogen der Administration des Contributions Directes, Antrag auf steuerliche Erfassung bei den deutschen Finanzämtern).
Wir beraten Gründer hinsichtlich ihrer sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus ihrer Existenzgründung in Ihrem Wohnsitzland bzw. in ihrem Beschäftigungsland ergeben und übernehmen bei Bedarf gerne die notwendigen sozialversicherungsrechtlichen Anmeldeformalitäten.
Beantragung von Niederlassungsgenehmigungen
(„autorisation d’établissement“)
Unternehmer, die in Luxemburg eine kaufmännische, handwerkliche oder industrielle Tätigkeit ausüben möchten, sowie bestimmte freie Berufe bedürfen vor der Niederlassung einer sogenannten Niederlassungsgenehmigung („autorisation d’établissement“), auch Handelsermächtigung bzw. Gewerbegenehmigung genannt. Insbesondere für nicht ansässige Gründer sind die damit verbundenen Antragsformalitäten häufig komplex und aufwändig. In diesem Zusammenhang beraten wir Unternehmensgründer hinsichtlich der Antragsvoraussetzungen der Niederlassungsgenehmigung, die für ihren Unternehmenszweck erforderlich ist, und unterstützen Sie aktiv beim Erhalt der erforderlichen Genehmigungen.